KONDITIONEN
• Bürgschaft der Bürgschaftsbanken
• Ab einem Bürgschaftsbetrag von 20 Mio. € in strukturschwachen Regionen und ab 50 Mio. € im Rest des Landes beteiligt sich der Bund
• Bürgschaft kann maximal 90 % des Kreditrisikos abdecken
Voraussetzungen
• Unternehmen, die bis zur Krise tragfähige Geschäftsmodelle hatten
• Zusammenarbeit mit einer Hausbank nötig, die 10 % des Risikos in Eigenobligo übernimmt
• Keine Liquiditätsengpässe vor dem 31.12.2019
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