KONDITIONEN
• Pauschalisierter Verlustrücktrag für 2020 und Erstattung der zuviel gezahlten Vorauszahlungen für 2019 zur Einkommens- oder Körperschaftssteuer
• Pauschal ermittelter Verlustrücktrag aus 2020 beträgt 15 % der maßgeblichen Einkünfte, die der Festsetzung der Vorauszahlungen für 2019 zugrunde gelegt wurden
• Verlustabzug beläuft sich nach § 10d Abs. 1 S. 1 EStG maximal auf 1 Mio. €
bzw. 2 Mio. € bei Zusammenveranlagung von Ehegatten
• Wichtig: Sollte das Unternehmen wider Erwarten im Jahr 2020 doch Gewinn machen, muss der erstattete Betrag zurückgezahlt werden
Voraussetzungen
• Kleine Unternehmen & Soloselbstständige im Handel, in der Kultur und im Gastrobereich
• Unternehmen muss betroffen sein. Davon wird regelmäßig ausgegangen, wenn die Vorauszahlungen für 2020 bereits auf 0 € herabgesetzt wurden
• Weitere Details vom Bundesministerium der Finanzen werden in Kürze erwartet
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