KONDITIONEN
• Einmaliger Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss
• Bis zu 9.000 € für Betriebe mit bis zu 5 Beschäftigten
• Bis zu 15.000 € für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten
• Bewilligung & Auszahlung über das zuständige Bundesland
• Antragsfrist: 31.05.2020
• Wichtig: Verwendung des Zuschusses nur für Betriebsmittelkosten, nicht für Kosten des privaten Lebensunterhalts. Hierfür verweist der Bund auf Arbeitslosengeld II
Voraussetzungen
• Kleine Unternehmen, mit bis zu 10 Beschäftigten, Freiberufler und Soloselbstständige
• Erfassung aller Wirtschaftsbereiche, inklusive der Landwirtschaft
• Keine Liquiditätsengpässe vor dem 31.12.2019
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